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Das Betriebspraktikum
ist Teil des Berufswahlunterrichts in Klasse 8 und Klasse 9, es ist eine schulische Pflichtveranstaltung. Zielsetzung
des Praktikums ist das Kennenlernen von geregelten Arbeitsabläufen und einem Betrieb generell, es ist damit also
ein Betriebs- und nicht ein spezifisches Berufspraktikum. Die Schülerinnen und Schüler suchen sich Ihren
Betrieb selber aus, in dem sie Ihr Schulpraktikum absolvieren wollen, bewerben sich bei dem Betrieb und erstellen
dafür eine Bewerbungsmappe. Die Schule hält Adressen von entsprechenden Betrieben bereit und gibt aktive
Hilfestellungen, damit die Jugendlichen eine erste Orientierung in der Arbeitswelt erhalten.
Damit kann auch das Betriebspraktikum eine wesentliche Entscheidungshilfe für ihre Berufswahl sein. Die Betreuung
des Praktikums von Seiten der Schule erfolgt durch die KlassenlehrerInnen, die ihre Schüler und Schülerinnen
in der Regel im Praktikumsbetrieb besuchen. Eine Entlohnung ist für das Betriebspraktikum nicht vorgesehen.
Versicherungsschutz (Unfall und Haftpflicht, sofern keine private Haftpflichtversicherung vorhanden ist) besteht durch
vom Schulträger abgeschlossene Versicherungen.
Auch wenn es kein Berufspraktikum zur Vorbereitung auf einen speziellen Beruf sein soll, spielt das Praktikum für
die Berufswahlorientierung der Schülerinnen und Schüler oft eine grosse Rolle, da das Praktikum für sie
meist der erste Kontakt zur Berufswelt und oftmals auch die Erprobung ihres Wunschberufes ist.
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